Rettung für Biedermeierhaus
Gebäude in der Sigmundsgasse 5 muss erhalten bleiben
Nach zwei Jahren steht das Gerichtsurteil fest - der Denkmalschutz siegt über den Abbrissauftrag.
(siv). Die Anrainer sind skeptisch und können das Urteil nicht glauben. "Der Hausbesitzer hat ja den Auftrag von der Baubehörde erhalten, dass Haus abzureißen", so Valentin Theuermann und Wolfgang Höllrigl, beide ebenfalls Hauseigentümer in der Sigmundsgasse.
"Das war die Frage, was schwerer wiegt, der Denkmalschutz, also das Bundesgesetz, oder der Abriss als Landessache. Mittlerweile wurde vom Gericht entschieden, dass der Bund gewichtiger ist", so Bezirksvorsteher Thomas Blimlinger.
Gefährlicher Abriss
Martin Lenikus ersteigerte das Haus 2000. Anrainer befürchteten, dass er das Haus absichtig verfallen lässt, um einen Neubau hinzustellen. "Das wäre eine Katastrophe, weil ein Abriss auch die umliegenden Häuser gefährden würde", so Theuermann. "Außerdem steht das Haus unter Denkmalschutz, die gesamte Gasse unter Ensembleschutz."
Neuer Eigentümer?
Es verdichten sich die Anzeichen, dass Lenikus das Haus bereits verkauft hat. Zumindest einen ernsthaften Interessenten soll es geben. Laut Baubehörde wurde aber noch kein Umbauplan eingereicht.
Lenikus ist derzeit für eine Klärung nicht erreichbar. Er befindet sich laut seinem Büro, das keine Auskunft erteilen darf, im Ausland.
"Ich habe auch gehört, dass es einen neuen Eigentümer geben soll. Allerdings ist es mir noch nicht gelungen zu klären, ob es wahr ist. Erst wenn wir es Schwarz auf Weiß haben, dann können wir feiern", so Blimlinger.
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