WENN DAS KIND ZUR WARE WIRD – GERICHTE AM ENDE? Interview mit der Vorsitzenden der Familienrichtervereinigung

Utl.: Sittenwidrige Kinder- und Familienverträge jetzt auch in Österreich gültig oder können künftig Mütter zur Verantwortung gezogen werden?

Der Fall des dänischen obsorgeberechtigten Vaters, welcher das Recht hat, sein Kind in seine Heimat zurückzubringen, wird per Interpol gesucht und als krimineller Kindesentführer bezichtigt. Dies bringt erst die wahre Problematik der Obsorge ans Tageslicht, wie diese tagtäglich innerhalb Österreichs vollzogen wird. Die Mutter entführt das Kind nach Österreich, weil sie als Mutter hier alle Rechte und Unterstützung der Gerichte und Jugendamt hat. Man muss dem dänischen Vater ein Lob aussprechen, dass dieser Umstand wegen der Internationalität auch in Österreich thematisiert wird.

Gesetz den Fall, dass sich Gerichte einig werden, wer nach der EU-Verordnung, Brüssel IIa zu Gunsten der Mutter entscheiden darf (Österreich?), so haben wir einen Obsorge-Tourismus MADE in AUSTRIA, sowie Kindesentführungen durch Mütter legalisiert.

Tagtäglich passiert es in Österreich, dass sich Paare trennen und ein Elternteil wegzieht, mit einem feinen Unterschied, welcher sich aus der innerösterreichischen Rechtsprechung ergibt. Der Mutter wird das Kind zugesprochen und der Vater zu Geldunterhalt und sonstigen Leistungen verpflichtet. Wie aus der 30-jährigen ständigen Rechtssprechung (StRsp) hervor geht und für Helene Klaar (Rechtsanwältin und Feministin, Wien), klar ist, ist die Mutter das (finanziell) schwächere Geschlecht und muss so unter besonderen Schutz gestellt werden.

Sollte die geforderten Unterhaltsleistungen möglicherweise nicht ausreichen wird Sonderbedarf angemeldet. Auch wird gerne das Kind als Faustpfand eingesetzt, mit dem Vorwand der Gewalttätigkeit des Nichtobsorgeberechtigten und das Umgangsrecht verweigert. Kann der Unterhaltspflichtige seinen Forderungen nicht mehr nachkommen wird per Gerichtsbeschluss „Angespannt“ und gemäß dem Unterhaltsvorschussgesetz der fiktive Betrag durch den Staat bevorschusst, welcher in den seltensten Fällen wieder eingebracht werden kann.

Nicht selten dauern deswegen Verfahren Jahre oder bis zur Mündigkeit der Pflegebefohlenen und werden Anträge des Unterhaltsverpflichteten erst gar nicht bei Gericht bearbeitet. Nach Jahren sind die ehemaligen Minderjährigen dermaßen entfremdet, dass eine Kontaktanbahnung gar nicht oder äußert schwierig herbei geführt werden kann. Stichwort Eltern-Kindentfremdung (PAS-Syndrom).

Wie im eigenen 10-jährigen Besuchs- und Unterhaltsfall erlebt, werden sogar vor der Jugendwohlfahrt abgeschlossene Vergleiche und Vereinbarungen durch Pflegschaftsgerichte als sittenwidrig aufgehoben, da die Mütter kein Recht besitzen, auf Forderungen, die von der antiquierten österreichischen Rechtssprechung abweichen zu verzichten. Resultat: 6-Jahre keinen Kontakt zu den Kindern, Existenz durch „Anspannung“ gefährdet, Kinder entfremdet und selbst gesetzliche Informationspflicht über das Wohl des Kindes wird nicht eingehalten.

Umso überraschend kommt nun der Vorschlag von der Vorsitzenden der Familienrichtervereinigung mit Mag. Doris Täubel-Weinreich im Ö1-Interview:
Ein "Kinder- und Familienvertrag", wie bei der Gütertrennung als Vorsorge, kann eine Lösung für beide Eltern sein.
Quelle: http://apasfftp1.apa.at/oe1/news/0001C26A.MP3

Betrachtet man es unter dem Gesichtspunkt „dem Wohl des Kindes“ und der StRsp, werden solche Verträge als sittenwidrig aufgehoben. ACHTUNG NÄCHSTE RECHTLICHE FALLE! Verteilt man Infomaterial vor der Eheschließung, wie im Interview vorgeschlagen, so wird wohl kaum ein Mann Vater werden wollen. VATER SEIN, KANN GEFÄHRLICH SEIN und die Existenz kosten.

Die Lösung kann nur sein, dass man Müttern begreiflich macht, dass Eltern aus VATER, MUTTER und KIND bestehen und beide Verpflichtungen mit der Geburt des Kindes übernommen haben. Elternschaft endet nicht mit der Trennung und bleibt ein Leben lang. Dazu gehört auch, dass der Obsorgeberechtigte nicht ganz einfach den Wohnort wechseln kann und zum Wohle des Kindes zur Verantwortung zu verpflichten ist

KINDER BRAUCHEN BEIDE ELTERN!
Armut ist väterlich, die bewusst ignorierte Wahrheit!

TEAM VATERVERBOT - OST
Ing. Jürgen Baumgartner

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