Der neue U-Ausschuß - Wem nutzt er ? - und weshalb sind Seminare für "Speedreading" ausgebucht !
Wien: Parlament | Laut Bericht in der Presse haben Vertreter der fünf Parlamentsparteien vereinbart, was Untersuchungsgegenstand im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den Korruptionsaffären sein wird. Sechs Punkte stehen damit fest:
Telekom,
Verkauf der Bundeswohnungen (Buwog),
Blaulicht-Funk,
Lockerung des Glücksspielmonopols,
Staatsbürgerschaftsvergaben,
Inseratenvergabe durch die Ministerien in den Jahren ab 2000 und Inseratenvergabe im staatlichen Bereich ab 2006.
In der Sendung "Im Zentrum" am 02 10 11 konnte man sich ein erstes Bild über den möglichen Ablauf und die Problematiken des neuen U-Ausschusses machen.
Für mich persönlich gibt es ausschließlich einen Grund für alle Parteien. Der U-Ausschuss stoppt kurzfristig die unbremsbaren und unbeirrbaren Staatsanwälte und das Justizministerium in den laufenden Verfahren zu den Untersuchungsgegenständen.
Die politischen Parteien sahen keine andere Möglichkeit mehr, diese zu stoppen.
Es muss nun in den jeweiligen Ministerien beurteilt werden, welche Akten werden vorgelegt und wo könnte es zu Behinderungen der Ermittlungen kommen, wenn vorzeitig Informationen zu laufenden und bevorstehenden Amtshandlungen und Ermittlungen bekannt werden. Dies erfordert Zeit. Somit gewinnen die BESCHULDIGTEN in den Verfahren. Besonders jene in denen es noch keine Anklage gibt und das Ermittlungsverfahren läuft. Sie stehen nun vor einer erzwungenen AKTENEINSICHT.
Der Ausschuss wird zu allen Untersuchungsgegenständen vom jeweiligen Ministerium die Akten anfordern. Schwärzungen sollen angeblich diesmal nicht geduldet werden. Somit sind die leitenden Staatsanwälte, Ermittler und die Ministerien zunächst mit der "Aktensichtung" und Vorlage selbiger beschäftigt.
Eine kurze Ruhepause für die Beschuldigten. Wir sind nun meiner Meinung nach beim Kernpunkt des Ausschusses angelangt. WEM NUTZT ES WIRKLICH?
- Den Beschuldigten im jeweiligen Verfahren (sie gewinnen etwas Zeit)
- Möglichen Beschuldigten bei denen das Ermittlungsverfahren läuft
- Den jeweiligen gegnerischen politischen Parteien zu den Verfahren
Jetzt kommt eine neue Technik zum Einsatz, das "SPEED - READING".
Im Großraum WIEN sind derzeit alle Seminare und Kurse zu "SPEED - READING" ausgebucht. Den der, der schneller liest und besser in einer Causa informiert ist, der wird auch durch gezielte Befragungstechniken und optimalen Einsatz seines Wissens zur Causa, den höchsten politischen Nutzen aus dem U-Ausschuss und dem jeweiligen Untersuchungsthema ziehen können. Somit wird das Gedränge im Lesesaal groß sein.
Die jeweilige gegnerische politische Partei wird es sich zum Ziel setzten so schnell als möglich an die Akten der politischen Gegner zu kommen und diese so genau als möglich zu lesen, sie auszuwerten und sie zu analysieren um die jeweiligen Auskunftspersonen und Zeugen der gegnerischen Partei so gut als möglich und vor allem pressewirksam und öffentlichkeitswirksam bei den Befragungen "fertig machen" zu können.
Es gibt aber im Gegensatz zu den "SCHNELL-LESERN" noch die Gruppe der ausdauernden SAUGLESER. Diese Personengruppe interessiert der U-Ausschuss und die Befragungen überhaupt nicht. Sie haben nur den Auftrag, während des Ausschusses so viele Informationen als möglich abzusaugen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zielgerecht und parteipolitisch zu verwenden zu können.
In einigen Verfahren wie in der Inseraten-Causa FAYMANN/OSTERMAYER in der es noch keine Anklage, sondern nur ein Ermittlungsverfahren zurzeit gibt, gewinnen sogar die Beschuldigten vor den politischen Gegnern. Sie bekommen eine vorzeitige Akteneinsicht in ihr eigenes Verfahren.
Wohlgemerkt, Sieger wird sein, wer schneller liest, besser auswertet und analysiert. Notwendig sind natürlich auch besondere "Befrager" der Parteien, welche ähnlich wie Staatsanwälte die Zeugen und Auskunftspersonen der gegnerischen Partei professionell in die "Mangel" nehmen. Im letzten Ausschuss haben sich da Peter PILZ und Ewald STADLER einen besonderen Namen gemacht. Man darf gespannt sein, wer diesmal durch besondere Aktenkenntnis auffallen wird.
Für alle Personen gilt die UNSCHULDSVERMUTUNG.

