Kuckucksvater bleibt den Unterhalt schuldig

Für den Kläger sind bisher eine Menge Kosten aufgelaufen. Geld vom leiblichen Vater „seiner“ Kinder hat er noch keines gesehen.
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  • hochgeladen von Sabine Thöne

BEZIRK. Er kann und er will nicht zahlen: Ein pensionierter Landwirt aus dem Bezirk hat sich, wie berichtet, als Vater von drei Kindern herausgestellt, die sein ehemaliger Untermieter (49) und dessen Lebensgefährtin großgezogen haben.

Der gehörnte Mann klagte den Landwirt und bekam vom Gericht 44.000 Euro an Unterhalts-Entschädigung zugesprochen. Von dem Geld hat er bisher keinen Cent gesehen. „Der Betrag ist nur ein Bruchteil dessen, was ich für die Kinder ausgegeben habe“, betont der Mann. „Seit einem Jahr geht nichts weiter“, kritisiert er. Auch mit den Alimenten für die beiden jüngsten seiner drei Kuckuckskinder ist der Landwirt säumig.

Das Jugendamt der Bezirkshauptmannschaft versucht das Geld per Pfändung einzubringen, aufgrund der niedrigen Pension des Landwirts ein schwieriges Unterfangen.

Auch der Anwalt des 49-Jährigen hat eine Exekution eingeleitet. 90.000 Euro stehen auf dem Spiel. „Es kann Jahre dauern, bis mein Mandant zu seinem Geld kommt“, sagt der Anwalt. Bei der nächsten Verhandlung will der 49-Jährige mit Zeugen auffahren, die über die Erwerbstätigkeit des Landwirts Auskünfte geben sollen.

Für den Kläger sind bisher eine Menge Kosten aufgelaufen. Geld vom leiblichen Vater „seiner“ Kinder hat er noch keines gesehen.
Die Vaterschaft des pensionierten Landwirts ist per DNA-Test erwiesen. | Foto: KaYann-Fotolia
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Foto: amixstudio/stock.adobe.com
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