44.000 Euro für den Schein-Vater
DNA-Test ergibt: Landwirt ist auch Vater von zwei weiteren Kuckuckskindern
Der Prozess um die Kuckuckskinder aus dem Ennstal ging am 14. Februar im Bezirksgericht Weyer in die dritte Runde. Der Schein-Vater bekam eine Unterhalts-Rückzahlung von 44.000 Euro zugesprochen. „Viel zu wenig!“, sagt er.
BEZIRK. „Ich habe 85 Prozent meines ganzen Verdiensts in die Familie gesteckt“, sagt der leidgeprüfte Schein-Vater aus dem Ennstal.
Beim Prozess ging es nicht nur um jene 72.000 Euro, die der gehörnte Mann vom leiblichen Vater seines ältesten Sohnes seit dem Vorjahr fordert.
Der leibliche Vater – ein Pensionist mit fünf ehelichen Kindern – ist zu 99,99 Prozent auch der Vater von zwei weiteren Kindern des Ennstalers. Das besagt ein DNA-Test, den der Schein-Vater Anfang Februar zugestellt bekam.
„Die genaue Forderung muss ich mit meinem Anwalt erst durchrechnen“, sagt der Ennstaler. Mittlerweile hat sich auch herausgestellt, dass er zeugungsunfähig ist.
Die ihm nun zugesprochenen 44.000 Euro für den ältesten Sohn hat das Gericht aus der damaligen Einkommenssituation des leiblichen Vaters errechnet. Dieser muss außerdem für die bisherigen Gerichtskosten in der Höhe von 12.000 Euro aufkommen.
Nach und nach hatte der 48-Jährige im vergangenen Jahr erfahren, dass keines seiner vier Kinder von ihm stammte. Zwei sind mittlerweile erwachsen, die zwei jüngeren Kinder sind Schüler.
„Mich ärgert vor allem, dass der leibliche Vater so tut, als ob ihn alles nichts angeht und dass er sich als mittellos hinstellt“, sagt der Betrogene. „Er will sich vor der Verantwortung drücken.“
Das Geld, das ihm aus dem Vaterschaftsstreit zustehe, wolle er wieder „seinen“ Kindern zugute kommen lassen, sagt der Ennstaler, der in einer neuen Beziehung lebt.
Der Kindsmutter, seiner langjährigen Lebensgefährtin, droht der Schein-Vater mit einer Klage wegen Betrugs. „Ich verlange, dass sie mir den Namen des richtigen Vaters der ältesten Tochter nennt“, sagt er.
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