Mildes Urteil für Verliebten

HIMBERG/KORNEUBURG (mr). Eingangsdialog zwischen dem Korneuburger Richter Manfred Hohenecker und dem angeklagten Gastronomen: „Sind Sie wieder einmal vor mir gelandet?“ „Ja, Herr Rat, diesmal aber wirklich zum letzten Mal!“ „Das haben Sie bei der letzten Verhandlung auch gesagt, warum soll ich das heute glauben?“ „Weil ich die Frau für’s Leben gefunden habe.“

Betrugsanklage

Staatsanwalt Lambert Schöfmann wirft dem Angeklagten schweren gewerbsmäßigen Betrug vor: er soll 2009 und 2010 die Schwechater Brauerei und einen Getränkevertrieb zur Lieferung von Getränken auf Lieferschein veranlasst und die Rechnungen bis heute noch nicht bezahlt haben.

Bestellung für Dritten

Auf die Frage: „Warum haben Sie die Getränke für den Würstelstand in Trumau bestellt, der gehörte Ihnen damals nicht mehr“ folgte die trockene Antwort: „Weil der Käufer ohne Barzahlung nicht einmal eine Dose Bier bekommen hätte, da habe ich halt für ihn bestellt“. „Verstehe, der hat sie hängen gelassen und mit seinem Würstelstand ‚dahingewurschtelt’.“

Teilweise Gutmachung

Dem Betreiber des Getränkeverlags übergab der Angeklagte die ausständigen 635 € und gelobte die Schulden bei der Schwechater Brauerei alsbald in Raten abzustottern. Trotz zahlreicher Vorverurteilungen ließ der Richter Milde walten: er verhängte eine 12-monatige Haftstrafe, deren Vollzug er für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung aussetzte.

Gütiges Urteil

Der von Patricia Schuhmeister verteidigte Angeklagte nahm das Urteil sofort an, Staatsanwalt Lambert Schöfmann gab zunächst keine Erklärung ab, ließ aber die dreitägige Anmeldefrist ungenützt verstreichen. Bei Redaktionsschluss war das Urteil daher rechtskräftig.

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