Pallas Athene, ist dies der Weisheit letzter Schluss???

3 Fälle, 3 fragwürdige Entscheidungen bzw. Begründungen und zuletzt das wohl für die Zukunft schwerwiegendste Drüberfahren über die Interessen der Bevölkerung

Fall 1:

Um die Abhängigkeit von Russland zu mildern soll eine neue, zweite Pipeline, die sogenannte Tauerngasleitung (kurz TGL) gebaut werden, die quer durch Europa führt. Rein von der technischen Versorgungssicherheit her ist dieser geplante Bau durchaus zu begrüssen und auch die von der Landwirtschaftskammer für die Bauern ausverhandelten Grundstücksablösen sind durchaus akzeptabel. Problematisch ist da schon eher der Umstand, dass der Bauwerber bestimmt, was notwendig ist und die Notwendigkeit von möglichen Enteignungen aufgrund der geltenden Rechtslage im volkswirtschaftlichen Interesse im Prinzip von den Energieunternehmen selbst beurteilt wird. Diese Rechtslage ist mehr als unbefriedigend.

Wenn Grundstückeigentümer nicht gleich akzeptiert haben, dann wurde diesen anscheinend mitgeteilt, dass sie im Rahmen des Enteignungsverfahrens dann noch weniger Geld bekommen würden. Laut einem mir vorliegenden Schreiben distanziert sich der Salzburger Landeshauptmannstellvertreter Dr. Wilfried Haslauer ausdrücklich von dieser anscheinend durchgeführten Vorgangsweise und stellt fest, dass das behauptete öffentliche Interesse erst im Laufe des Verfahrens bewiesen werden muss und den Grundstückeigentümern in offener und fairer Weise entgegenzutreten ist.

Nachdem die Politik einerseits als Eigentümer der Energieunternehmen und andererseits als Entscheidungsbehörde fungiert stellt sich die Frage der Interessenkollision und damit der fairen Verfahrensabwicklung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung der TGL wird zur größten bisher durchgeführten in Österreich (mehrere Bundesländer usw.) Die UVP soll vereinfacht ausgedrückt klären, ob die TGL negative Auswirkungen für Menschen, Tiere oder Kulturgüter haben könnte. Eine neue vor allem für den Transit vorgesehene Gasleitung hat für Österreich so gesehen keine negativen Folgen, nicht mal für unsere Klimabilanz, weil das Gas zum überwiegenden Teil in unseren Nachbarländern verbrannt werden soll.

Ein mir vorliegenden Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Leitung nur dann wirtschaftlich ist, wenn ein sehr hoher Auslastungsgrad erreicht wird, welcher nur erzielbar ist, wenn zusätzliche große Nutzer gefunden werden können. In den Berechnungen wird vom Bau zusätzlicher Gaskraftwerke ausgegangen, womit wir in Kärnten landen, wo ja ein Großes in Klagenfurt in Planung ist/war dessen Realisierung von Bürgerinitiativen heftigst bekämpft wird. Der Umweltsenat hat negativ entschieden, wobei mir nicht bekannt ist, ob es nunmehr zu einer Letztentscheidung beim Verwaltungsgerichtshof kommt oder nicht. Der Umweltsenat hat die Ablehnung des Projektes mit dem erzeugten Dampf und der damit zu erwartenden Nebelbeeinträchtigung im Klagenfurter Becken begründet.

Inwiefern eine Redimensionierung des Projektes bzw. eine angewandte Technik die den Großteil des Dampfausstosses verhindert auf die Gesamtbeurteilung des Projektes Einfluss hätte kann von mir nicht beurteilt werden. Die Projektträger der TGL sind zu 55 % österreichische Energieversorgungsunternehmen (Energie AG Oberösterreich, Kelag, RAG, Salzburg AG und TIGAS-Erdgas Tirol GmbH) und zu 45 % E.ON Ruhrgas AG.

Beim deutschen Partner ist zu beachten, dass dieser bereits Ende 2010 mitgeteilt hat, dass er beabsichtigt sich in den nächsten Jahren von Geschäftsfeldern im Ausmaß von Euro 15 Mrd. zur Reduktion von Schulden zu trennen. Die russische Gazprom möchte ihr Geschäft in Europa ausbauen und überlegt daher z. B. Teile des E.ON Konzerns zu übernehmen, wobei strategische Investitionen und Partnerschaften mit entsprechenden Mitspracherechten im Focus stehen.

Erwähnenswert erscheint, dass bereits jetzt mit Ausnahme der Südländer halb Europa am Gashahn Russlands hängt. Gehen jetzt auch noch die Leitungen ins Eigentum der russischen Gazprom, dann wäre Europa noch erpressbarer, weil ja auch die in den Gasspreichern gepunkerten Vorkommen zu den Letztverbrauchern transportiert werden müssen. Es ist ein Faktum, dass Russland bereits die Ukraine, Weißrussland aber auch EU-Mitgliedsstaaten wie z. B. Polen oder Bulgarien mit der Gaswaffe erpresst hat.

Aufgrund der aufgezeigten Problematik sollte man sich fragen, wer letztendlich bei Nabucco das Sagen hat, da die Leitung für Gazprom noch wesentlich wichtiger ist als dieTGL? Ist vielleicht auch hier eine Pipeline in Planung um von Russland unabhängig zu sein bei der dann die russische Gazprom ein wichtiges Wörtchen mitzureden hat? Aber selbst wenn Nabucco von russischem Einfluss verschont bleibt, dann unterstützt man durch den Bau der Pipeline die despotischen Machthaber in Kasachstan, Usbekistan, Turkmenistan und man muss sich dann schon die Frage gefallen lassen, warum die Staatengemeinschaft andererseits Saddam Hussein in Libyen den Krieg erklärt hat?

Auch hier liegt die Schwachstelle in der Transparenz, der Gewährung bzw. des Rechtes auf umfassende Information, wozu natürlich auch gläserne Parteikassen gehören damit die wahren Machtverhältnisse für jedermann eindeutig ersichtlich sind.

Fall 2:

Seit Jahren wird im Weinviertel überlegt die Wartezeiten beim Bahnübergang Silberwald zu verkürzen, da es früher vorgekommen ist, dass der Bahnübergang 5- 10 Minuten geschlossen war oder z. B. kurzfristig für ein oder gar kein Fahrzeug aufgegangen ist und dann wieder geschlossen wurde. Die Situation war vor allem für Blaulichtfahrzeuge mehr als unbefriedigend.

Während die Gemeinde Strasshof eine Überführung entlang der alten Schönkirchner Straße den Vorzug gegeben hat, hat diese Variante die Gemeinde Schönkirchen-Reyersdorf mit der Begründung abgelehnt, dass dann auch der Schwerverkehr nicht mehr den Umweg über Gänserndorf machen würde und dann die Gemeinde Schönkirchen-Reyersdorf durch Verkehrslärm deutlich stärker belastet werden würde.

Jetzt wurde der Öffnungs- bzw. Schließintervall beim Bahnübergang Silberwald auf ein Minimum verkürzt und die Schrankenanlage neben einen optischen auch mit einem lauten, nerven- und schlafraubenden akustischen Signal versehen, wodurch die Schrankenanlage binnen 12 Sekunden geöffnet bzw. geschlossen wird. Es ist wohl für alle Leser verständlich, dass der Schwerverkehr nunmehr nicht mehr den Umweg über Gänserndorf nimmt, sondern die Einwohner jetzt nicht nur zusätzlichen Schwerverkehr zu ertragen haben sondern auch noch dieses akustische Signal.

Erwähnenswert erscheint in diesem Zusammenhang noch, dass laut Planungen die Nordbahn seit 2010 schrankenfrei sein sollte und der Umbau der Schrankenanlage erst kürzlich erfolgt ist, womit anzunehmen ist, dass der nerven- und schlafraubende derzeitige Zustand auch noch zukünftigen Generationen erhalten bleibt. Somit stellt sich die berechtigte Fragen: "Hat hier die Politik den falschen Ansatz verfolgt?"

Fall:3 Im südlichen Niederösterreich in Ebenfurth wurden 3 Windräder gebaut, welche sich an der Gemeindegrenze zu Haschendorf/Siegersdorf befinden. Mutige Anrainer haben diese Winderräder bis zum Verwaltungsgerichtshof bekämpft, wobei das Ergebnis unbefriedigend und ernüchternd ist. Das Höchstgericht hat entschieden, dass diese Windräder rechtswidrig aufgestellt wurden und dass durch das sogenannte Disco-Syndrom (Schattenwurf) eine Beeinträchtigung für die Bevölkerung besteht. Im Profil wurde dann berichtet, jetzt bleibt nur noch der Abbau.

Wäre schön nur laut den mir vorliegenden Recherchen ist keine Behörde für den Abbruch zuständig, womit über kurz oder lang ein Gewohnheitsrecht entsteht und die Windräder wohl bis zu ihrem Lebensende den Anrainern erhalten bleiben dürften.

Rechtlich gesehen hat der Verwaltungsgerichtshof einen Genehmigungsbescheid aufgehoben, womit der Rechtszustand vor Bescheid gilt. Daraus folgt, man darf nicht bauen und wenn man baut, ist der Bau illegal (wild). Und wenn er illegal ist und dies der Baubehörde angezeigt wird, dann sollte sie den Genehmigungsbescheid rechtlich reparieren (wenn möglich) oder einen Abbruchbescheid erlassen. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Bauordnung und wenn die Behörde nicht handelt, dann hilft oft nur eine Strafanzeige bzw. bei einem nachweisbaren Vermögensschaden (z. B Entwertung der Liegenschaft) eine Amtshaftungsklage.

Nebenbeibemerkt haben die Einwohner dieser Gegend noch mit einem weiteren kaum einschätzbaren Problem zu kämpfen. In Ebenfurth wurde das Grundwasser durch eine Firma verunreinigt, wobei dann zwar das Grundwasser links des Fischa-Urprungs untersucht wurde und als kontaminiert eingestuft wurde, aber auf der anderen Seite der Fischa wurde eine solche Untersuchung bisher verweigert, so als ob das Grundwasser nur nach links fließen würde.

Die aufgezeigten Fälle zeigen wieder einmal wie dringend wir in Österreich eine Änderung der Rechtslage brauchen damit die Bevölkerung zu ihrem Recht kommt. Diese Zeilen sind an alle Parlamentsparteien mit folgender Bitte gegangen: "Für den Fall, dass auch ihre Partei der Ansicht ist, dass wir mehr Bürgermitbestimmung brauchen, dann ersuche ich sie mir ein Foto eines Repräsentanten ihrer Partei für Veröffentlichungzwecke im Zusammenhang mit diesem Bericht zu übermitteln. Die Zugriffszahl beim letzten Artikel "Der größte Betrug bzw. Selbstbetrug in der Geschichte der 2. Republik" ist bereits seit einiger Zeit 5-stellig. Vielleicht erreicht dieser Artikel wenn er von mehreren Parteien getragen wird sogar eine 6-stillige Zugriffszahl".

Die Reaktion darauf waren wie folgt:

BZÖ: Die geschäftsführende Landesparteiobfrau für Niederösterreich Claudia Tobias hat ein Foto übermittelt und mitgeteilt, dass sie die einzelnen Fälle einer näheren Prüfung zuführen wird. Bezüglich der Wasserbeeinträchtigung wurde mitgeteilt, dass es hier bereits einen dicken Akt im BZÖ Bürgerbüro gibt.

SPÖ: Innerhalb einer Stunde nach Zusendung des Mails hat bereits die SPÖ-Zentrale Löwelstraße zum Telefonhörer gegriffen. In einem Gespräch wurde versichert, dass die SPÖ die Anliegen der Bürger ernst nimmt und die betreffenden Fälle wurden an die zuständigen Referenten auf Landes- und Bundesebene weitergeleitet. Der angekündigte Rückruf dieser ist allerdings leider bis dato ausgeblieben.

FPÖ, Grüne, ÖVP - hat es bis dato keine Reaktion gegeben. Sollten noch weitere Reaktionen kommen dann werde ich in den nächsten Berichten darüber informieren.

Die nächste Angelegenheit ist für die Zukunft Österreichs entscheidend:

Gestern, 04.07.2012 fand eine Sondersitzung des Nationalrates statt, wo die Regierung mit Hilfe der Grünen den ESM durchgeboxt hat. Erschreckend war dann im Club 2 festzustellen, dass die grüne Parteiobfrau zumindest das wesentliche Detail über den ESM, nämlich dass dieser in Zukunft auch Direkthilfen an marode Banken geben darf nicht gekannt hat. Hilflos hat sie Josef Bucher (BZÖ) und H. C. Strache (FPÖ) immer wieder gefragt, wo dies stehe, obwohl die Qualitätszeitungen darüber bereits seit mehreren Tagen in unterschiedlichen Berichten darüber schreiben. Somit stellt sich die Frage sind Mandatare, noch dazu die eine Partei führen für Österreich tragbar, wenn sie über eine Regelwerk abstimmen ohne sich ausreichend zu informieren?

Über den Fiskalpakt soll dann laut Zeitungsmeldungen das Volk entscheiden, was in etwa so ist, wie wenn ein Patient nach der Operation gefragt wird, ob er auch wieder zugenäht werden will.

In Deutschland haben die Höchstrichter in Karlsruhe den deutschen Präsidenten ersucht seine Unterschrift unter dem Regelwerk von ESM und Fiskalpakt um 2 - 3 Wochen zu verzögern, damit sie dieses auf Verfassungskonformität abklopfen können.

Nachdem die Zinsen für Deutschland aktuell gegenüber dem Beginn dieses Monats um 40 % gestiegen sind und davon auszugehen ist, dass sich diese in Kürze gegenüber dem Tiefststand verdoppeln werden, weil angenommen wird, dass Deutschland die schwere Last der Finanzierung der maroden Staaten nicht unbeschadet übersteht, dürfte eine interessante Entscheidung bevorstehen, da ja die Gelder des ESM von Deutschland nicht kontrolliert werden können und auch die Akteure des ESM eine Freiklausel besitzen. Im Prinzip dürfen alle Staaten einzahlen und haften ohne Kontroll- bzw. Einflussrechte.

Entscheidet somit letzten Endes Karlsruhe über die Beibehaltung des Euro?

Was sich da abspielt ist wieder einmal ein Paradebeispiel für Nichtbürgerbeteiligung.

Es wurde mir in letzter Zeit vorgeworfen, dass ich Eigenwerbung betreibe bzw. meine Artikel spame. Ich vertrete die Ansicht, dass Information Bring- und Holschuld ist und leite daraus ab, wie z. B. General Entacher, dass es gerade zu die Pflicht ist die Bevölkerung über drohende Gefahren zu informieren. Solange es in Österreich keine echte Demokratieförderung gibt, steht mutigen Bürgern und Medien leider nur dieser Weg zur Verfügung.

http://www.wienerzeitung.at/meinungen/gastkommentare/451444_Ist-die-Foerderung-der-Meinungsvielfalt-legal-scheissegal-oder-gar-illegal.html

Die Leser dieses Artikels bitte ich bei Gefallen diesen an Freunde und Bekannte weiterzuempfehlen, denn nur die Masse kann die Politik/Verwaltung dazu bringen einen frühzeitigen, ergebnisoffenen und ehrlichen Dialog mit der Bevölkerung zu suchen.

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