Tabaksündern auf der Spur

„Wir sind keine Straf-Rambos, sondern wir gehen mit Bedacht und Sorgfalt an unsere Aufgabe heran“, erklärt der Leiter des Strafamtes beim Magistrat, Roland Schagerl.
  • „Wir sind keine Straf-Rambos, sondern wir gehen mit Bedacht und Sorgfalt an unsere Aufgabe heran“, erklärt der Leiter des Strafamtes beim Magistrat, Roland Schagerl.
  • hochgeladen von Stefanie Schenker

Knapp 400 Anzeigen schneite es den Beamten im Strafamt seit dem Inkrafttreten des Tabakgesetzes im Jahr 2009 herein. „Wir sind jeder einzelnen nachgegangen – dazu sind wir ja verpflichtet“, erklärt Roland Schagerl.

Ungeduldige Rauchersheriffs
Doch vielen Beschwerdeführern – im Volksmund Rauchersheriffs genannt – dauerte das offensichtlich zu lange. Sie zeigten den Amtsleiter und einige seiner Kollegen vom Gesundheitsamt, aber auch von der Baurechtsbehörde und sogar die Abteilungsleiterin Christine Fuchs bei der Staatsanwaltschaft an: wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs.

Beamte gerieten selbst ins Visier der Rauchersheriffs
„Nur weil wir als Behörde mit Bedacht vorgehen, heißt das ja nicht, dass wir untätig sind“, gibt Schagerl zu bedenken. Denn: „Wir müssen uns ja auch erst ein Bild von der Lage machen. In der Regel müssen wir auch zuerst einmal herausfinden, welches Lokal genau gemeint ist, welcher Betreiber, welcher Geschäftsführer dahinter steht. Dazu müssen unsere Beamten ausrücken und sich anhand von Plänen und einem Lokalaugenschein ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort machen. Das dauert natürlich seine Zeit.“ Und auch wenn man generell – vom Abfallwirtschafts- bis zum Zivildienerbeschäftigungsgesetz – auch aus praktischen Gründen nicht alles lückenlos kontrollieren könne: „Das Böse bleibt auf Dauer nicht unbemerkt“, sagt Schagerl.

Zahl der Anzeigen steigt kontinuierlich an
Auch bei den unbelehrbaren Lokalbetreibern – denn sehr viele reagieren auf die Beschwerden und ändern die beanstandeten Punkte – ist es irgendwann so-weit: Es flattert ein Strafbescheid ins Haus. Stellten Schagerl und seine Kollegen im ersten Jahr des Nichtraucherschutzgesetzes nur neun Straferkenntnisse aus – im Ausmaß zwischen 150 und 500 Euro – so waren es im Vorjahr 24. Heuer sind es im ersten Halbjahr bereits 33.

Wiederholungstäter zahlt erstmalig 5.000 Euro Strafe
Aber auch die Strafhöhe steigt, denn: „Die Maximalstrafe beim ersten Mal sind 2.000 Euro und kann im mehrfachen Wiederholungsfall auf bis zu 10.000 Euro erhöht werden.“ Ganz so weit ist es zwar noch nicht gekommen, aber heuer ist erstmals ein Lokalbetreiber eines Einkaufszentrums zu einer Strafzahlung von 5.000 Euro aufgefordert worden. Jeweils zwei weitere müssen 3.000 und 2.000 Euro bezahlen, einer 1.000 Euro. Insgesamt mussten heuer im ersten Halbjahr 33 Lokalbetreiber zusammen knapp 40.000 Euro für Verstöße gegen das Tabakgesetz bezahlen.

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