Impf-Verweigerer aus Oberhofen geht ins Gefängnis – FPÖ stellt Amnestie-Antrag!

Albin und Maria Wegscheider mit ihren Kindern Franz, Helena und Marcus. | Foto: Eberharter
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OBERHOFEN. Er hat seine Rinder nicht gegen die Blauzungenkrankheit geimpft, die Strafe von € 350,- wird er nicht zahlen – somit muss er ins Gefängnis! Albin Wegscheider aus Oberhofen ist österreichweit der einzige Bauer, der dafür eine Freiheitsstrafe absitzen wird.

Am Freitag flatterte Albin Wegscheider der Bescheid ins Haus: innerhalb von 14 Tagen muss er im Polizeianhaltezentrum in der Kaiserjägerstraße in Innsbruck seine dreieinhalbtägige Haft antreten – oder endlich die Strafe zahlen. Der Grund: Von April bis Juli 2009 hat sich der Landwirt aus Oberhofen geweigert, seine Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die BH Innsbruck hat ihn ursprünglich zu einer Strafe von € 770,- verpflichtet (€ 350,- wegen seiner Tiere in Oberhofen, € 350,- wegen 10 Rinder auf der Alm im Ausserfern, € 70,- für das Strafverfahren). Der Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) hat den Ausserferner Teil weggestrichen, weil dafür die BH Reutte zuständig gewesen wäre – die hat sich bis jetzt nicht gerührt. Vor dem UVS gab Wegscheider als Grund für seine Weigerung zu Impfen seine Bedenken gegen den Impfstoff an: „Auf dem Beipackzettel stand, dass Ziegen mit dem Impfstoff nicht geimpft werden dürfen.“ Eine Bestätigung der Behörden über eine Haftung bei Schädigungen bei den Tieren wurde ihm verweigert. Letztendlich muss Wegscheider € 350,- zahlen, dazu kommen € 110,- Strafverfahrenskosten. Der Bauer hat nicht gezahlt. „Weil ich nicht einsehe, dass man dafür bestraft wird, wenn man seine Tiere vor Schaden bewahren will“, fühlt sich der Oberhofer nicht schuldig. Zur Zeit des Strafverfahrens wurde die Impfpflicht aus finanziellen und gesundheitlichen Gründen aufgehoben, in anderen Bundesländern auch die Strafen wegen Nichtimpfens!

Nicht hierzulande: Der Bescheid ist rechtsgültig! Albin Wegscheider war überrascht: „Man sagte mir noch anfangs, dass man wegen € 300,- nichts ins Gefängnis muss, davor kommt der Exekutor!“ Wegscheider will die Sache hinter sich bringen, die Strafe über‘s Wochenende absitzen. Eine Aushilfe wäre zur Verfügung gestanden, zur Entlastung der schwangeren Gattin. Albin und Maria Wegscheider haben drei Kinder (3 bis 8 Jahre alt), das vierte kommt im Mai zur Welt. Doch es war keine Zelle frei! LR Anton Steixner meinte am Montag: „Wenn das ein rechtskräftiger Bescheid ist, dann sind uns die Hände gebunden.“ Landwirtschaftskammer-präs. Josef Hechenberger dazu: „Es ist sicher nicht okay, dass ein Bauer wegen Nichtimpfens wie ein Schwerverbrecher behandelt wird.“ Der Bauer selbst ist enttäuscht über die Landesvertreter: „Die Agrarpolik hat die Sache schon damals verschlafen. Bevor ich zahle, gehe ich lieber ins Gefängnis!“

FPÖ bringt Dringlichkeitsantrag zur Amnestie jener Landwirte ein, die sich der Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit widersetzten

„Bereits im vergangenen Sommer schlug ich bezüglich jener Landwirte Alarm, gegen die ein Verwaltungsstrafverfahren läuft, da sie sich, der ehemals bestehenden Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit widersetzten“, teilt der FPÖ-Landtagsabgeordnete Richard Heis mit und führt weiters aus: „Nun droht einem Tiroler Landwirt gar eine verwaltungsrechtliche Ersatzfreiheitsstrafe, diese ist weder angemessen noch notwendig, denn die Impfpflicht gegen die Blauzungenerkrankung wurde ja bereits wieder fallen gelassen. Die FPÖ bringt deshalb im kommenden Landtag einen Dringlichkeitsantrag ein, damit sich die Landesregierung für eine Amnestie ausspricht, bzw. sich bei den zuständigen Behörden dafür einsetzt, eine Aussetzung derartiger Verwaltungsverfahren zu erwirken.“
Der Innsbrucker FPÖ-Politiker verweist darauf, dass die Bauern aufgrund der damaligen Impfverpflichtung massive Einkommensverluste erlitten haben. „Staaten wie Russland verhängten ein Importverbot für geimpfte Kälbinnen“, so Heis. Die ehemalige Pflichtimpfung gegen die Blauzungenkrankheit wurde in der Zwischenzeit fallen gelassen: „Wir Tiroler Freiheitlichen setzen uns für die Landwirte ein. Es kann nicht sein, dass ein Landwirt bestraft wird, da er sich einer Regelung widersetzte, die mittlerweile aufgehoben wurde.“

ANTRAG IM WORTLAUT:
Der Dringlichkeitsantrag des FPÖ-Landtagsklubs bzw. der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Richard Heis und Mag. Anton Frisch betreffend Amnestie in Verwaltungsverfahren für jene Landwirte, die sich der Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit widersetzten

Der Landtag wolle beschließen:

„Die Tiroler Landesregierung wird ersucht, sich für eine umgehende Amnestie für jene Tiroler Landwirte auszusprechen, die sich weigerten ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen, als noch eine Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit bestand und gegen die noch immer Verwaltungsstrafverfahren laufen und sich für eine umgehende Amnestie bei den entsprechenden Behörden einzusetzen, die im Verwaltungsstrafverfahren zuständig sind.“

Begründung:

Der jüngste Fall des Oberhofener Landwirtes, Albin Wegscheider, der nun in einem Verwaltungsstrafverfahren zu einer Geldstrafe und im Falle der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurde, beweist klar, dass es noch immer derartige anhängige Verfahren gibt. Die Verpflichtung der Landwirte zur Durchführung einer Impfung gegen die Blauzungenerkrankung wurde aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse bereits fallengelassen, doch es gibt weiterhin offene Fälle. Die Verpflichtung zur Blauzungenimpfung war immer sehr umstritten, denn den Landwirten drohten dadurch massive Einkommensverluste, da Länder wie beispielsweise Russland, ein Importverbot für gegen Blauzungenerkrankkung geimpfte trächtige Kalbinnen erließ. Die Tiere dürfen weder die Grundimmunisierung noch eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Dabei zahlen diese Länder für Importe höhere Beträge als andere Staaten in Europa. Auch in anderen Bundesländern sind derartige Fälle bekannt. So sprach sich die Salzburger Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller im Herbst 2010 gegen eine Vollstreckung der verwaltungsrechtlichen Rechtsakte gegen Landwirte aus, die sich weigerten, der damals bestehenden Impfplicht, Folge zu leisten. Ein Haftantritt hätte für die betroffenen Landwirte, ihre Angehörigen und für die Landwirtschaft an sich massive negative Folgen. Eine Vollstreckung derartiger Rechtsakte wäre unmenschlich und unverständlich, denn die gesetzlichen Regelungen wurden inzwischen geändert. da nunmehr keine Impfpflicht mehr besteht. Aufgrund der massiven negativen Folgen für die Betroffenen und die Landwirtschaft im Allgemeinen ergibt sich eindeutig die Dringlichkeit dieses Antrages.

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Umwelt; Ausschuss für Rechts-, Gemeinde und Raumordnungsangelegenheiten

Innsbruck, Februar 2011"

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