Urteil in Prozess nach Todes-Drohungen

„Wegen euch sperren wir Mauthausen wieder auf“, so der Jugendliche. Nun versprach er vor Gericht, nicht mehr zu drohen.
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BEZIRK. „Sie sind in ganz (Name der Gemeinde von der Redaktion weggelassen) bekannt wie ein bunter Hund“, meint der Richter am Beginn des Prozesses zum Jugendlichen. Spätestens da ist Schluss mit Lustig. Der Richter fragt auch, wo die Eltern seien. Die haben heute keine Zeit, müssen arbeiten.
Der 17-Jährige steht nicht zum ersten Mal vor dem Richter. Im Jänner 2012 gab es für den Burschen bereits drei Monate bedingt. Der Verteidiger bittet gleich am Anfang der Verhandlung um Augenmaß für seinen Mandanten. „Er weiß, dass es mit Blödheiten nicht geht“, meint der Verteidiger und berichtet von der innerlichen Umkehr seines Mandanten.

Schuldig im Sinn der Anklage

Der junge Bursche bekennt sich im Sinne der Anklage schuldig. Die Staatsanwaltschaft Linz legt dem Jugendlichen das Vergehen der gefährlichen Drohung und Verhetzung zur Last. Er hat Personen „mit dem Tod gefährlich bedroht, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen“. Die Liste der Drohungen ist lang: „Ich komme wieder her und steche dich und deine Schwester mit dem Messer ab.“
Zu einer Frau meinte der Jugendliche, dass sie erschlagen, vergraben, zerstochen und erschossen gehöre. Zu einem Mann und einer Frau sagte er, dass er nach Hause gehen und seine 12-Millimeter holen werde, damit er ihm das Hirn herausblase beziehungsweise er sie erschießen werde. „Wegen euch Drecksauen sperr ma Mauthausen wieder auf und vergasen euch lebend … So was wie euch haben wir früher vergast…“. Der Richter will vom Jugendlichen wissen, ob er einmal in Mauthausen war. Ja, als Schüler. „Offenbar haben Sie nichts mitgenommen“, meint der Richter und macht mit ihm einen kleinen Ausflug in die Geschichte.

Pflicht: Eichmann-Ausstellung

Er erzählt von Eichmann und Judendeportationen. Da der Jugendliche mit dem Namen Eichmann nichts anfangen kann, muss er bis Ende Mai mit seinem Bewährungshelfer die Ausstellung über den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann im Landesgericht besuchen. Der junge Mann, der vor Gericht angibt, sein Leben bereits positiv geändert zu haben, bekommt eine bedingte Haftstrafe von drei Monaten. Rechtskräftig. Damit sind es zusammen sechs Monate, bedingt auf drei Jahre.
Ein bei diesem Prozess mitangeklagter Erwachsener, der vom Jugendlichen bedroht worden war, wird frei gesprochen. Laut Gericht gibt es keine objektiven Hinweise, dass der Erwachsene den Jugendlichen verletzt habe. Der Richter wies auf die Feststellung der Polizei hin, dass diese keine sichtbaren Verletzungen gesehen hätte. Auf die jugendlichen Zeugenaussagen verzichteten alle Beteiligten.

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