Das Phantom der Bank-Opfer
Das „Kettenphantom“ wurde nach kurzer Beratung zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Anschließend muss der Täter noch bis zu zehn Jahre in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter.
Der Angeklagte, der bereits mehr als 40 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbrachte, legte gegen das Urteil der St. Pöltener Geschworenen Nichtigkeit und Berufung ein, zumal er sich nicht als erpresserischer Entführer sieht. Aggressiv reagierte er auf die Feststellung der vorsitzenden Richterin Andrea Humer, dass er seine geplanten Entführungen nur durch unvorhersehbare Pannen nicht bis zum bitteren Ende durchziehen konnte. Mit der Planung von Geiselnahmen in Österreich begann der diesbezüglich erfahrene Danilovic Anfang 2009.
Per Internet forschte er seine Opfer, bevorzugt Bankdirektoren und deren Angehörige, aus. Mehrfach drang er bereits im Vorfeld in die Wohnobjekte ein, verschaffte sich dabei jene Ortskenntnisse, die er für seine Vorhaben benötigte und deponierte etwa die Ketten, die er um den Hals seiner Opfer legte, in greifbarer Nähe.
Kidnapping-Versuch
scheiterte 2009 in Pöchlarn
Am 20. Mai 2009 brach er in Pöchlarn in das Haus eines Bankiers ein. Sein Plan, die Frau als Geisel zu nehmen und ihren Ehemann zu erpressen, scheiterte, da sein Opfer ihm glaubhaft versichern konnte, dass der Mann im Ausland sei. Maskiert und mit einer Pistole bewaffnet, bedrohte er die Frau und fesselte sie mit Handschellen und Kabelbinder, bevor er sie einen Tresor öffnen ließ.
Danach durchsuchte er das gesamte Haus nach wertvollen Gegenständen. Mit einer Eisengliederkette und einem Vorhangschloss fixierte er sein Opfer in der Sauna und verließ nach sieben qualvollen Stunden mit seiner Beute das Haus.
Besonders dramatisch verlief die Geiselnahme Mitte Oktober 2009 im Haus einer Bankdirektorin aus dem Bezirk Korneuburg, die das Kettenphantom schon aus seiner kriminellen Karriere in der Schweiz kannte, wo er eine Liste mit etwa 200 der reichsten Schweizer durchforstete. Für seine ähnlich gelagerten Delikte wurde er dort zuletzt zu elf beziehungsweise 14 Jahren Zuchthaus verurteilt. Von einem „Supergau“ für die Opfer sprach Staatsanwalt Karl Fischer in seinem Plädoyer.
