Kommentar: Argumente der Agrar Kappl-See entzünden nur Stohfeuer

Die Entscheidung der Agrarbehörde heißt: Die über den Haus- und Gutsbedarf der Nutzungsberechtigten hinausgehenden Einnahmen stehen den Gemeinden zu.

Deutlicher kann man (Agrarbehörde) es jemandem (Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See, vertreten durch RA Bernd Oberhofer) nicht sagen, dass seine Argumente nicht stechen, sondern nur ein Strohfeuer entzünden.

Die Agrarbehörde stellt in ihrem Bescheid im Kern drei Dinge klar: Erstens ist der Einwand der Agrar nur ein Versuch einer juristischen Konstruktion, welche im Gesetz keine Deckung findet – und wohlgemerkt: die Behörde stützt sich hier auf die Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes. Zweitens sind die Grundstücke der Agrar Kappl-See nicht Agrargut sondern Gemeindegut und gehören den Gemeinden Kappl und See. Das heißt: Die über den Haus- und Gutsbedarf der Nutzungsberechtigten hinausgehenden Einnahmen stehen den Gemeinden zu. Und drittens: Gemeindegut kann nicht auf einige wenige Bürger (Berechtigte) aufgeteilt werden.

Im Bescheid fehlt eigentlich nur die Anmerkung „Weitere Instanzen zu bemühen ist nur Geldverschwendung“. Man hört schon den Einwand: Wir befinden uns in einem Rechtsstaat... Das ist schon richtig. Richtig ist aber auch, dass im Endeffekt dabei mit Agrargeld bezahlt wird, welches in den Gemeindekassen zu sein hätte. Ganz abgesehen davon, dass dieser Rechtsstreit die Gemeinden ja auch eine Stange Geld kostet. Und das in einer Zeit, in der in den Kommunen ohnehin Geldknappheit herrscht!

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Gemeinde-Sieg, Agrar beruft

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