Gewalt in den Familien: Wenn Frauen keinen Ausweg sehen
Eine mögliche Anlaufstelle ist das Gewaltschutzzentrum Kirchdorf.
Rosa Edlmayr ist gelernte Sozialarbeiterin und im Gewaltschutzzentrum in Kirchdorf tätig. In einem Interview mit der BezirksRundschau erklärt sie, was es heißt, sich in den eigenen vier Wänden vor Gewalt zu fürchten.
BezirksRundschau: Welche Arten von Gewalt kann es innerhalb einer Partnerschaft geben?
Rosa Edlmayr: Zu 90 Prozent sind Frauen von Gewalt betroffen. Zum einen gibt es die psychische Gewalt. Das heißt, das Opfer wird verbal eingeschüchtert und bedroht. Das Selbstvertrauen der Person wird systematisch untergraben und zerstört. Im schlimmsten Fall kann das eine Morddrohung sein. Viele werden von der Außenwelt isoliert und mit dem Geld kurzgehalten. Das ist besonders für diejenigen schwierig, die kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen haben. Auf der anderen Seite gibt es die physische Misshandlung. Dazu zählen Körperverletzungen, aber auch sexuelle Übergriffe. Der Täter bedient sich der Gewalt, um Macht zu demonstrieren und erreicht dadurch eine kurzfristige Kontrolle.
BezirksRundschau: Sich aus so einer Situation zu befreien, ist sicher schwierig. Welche Möglichkeiten gibt es?
Edlmayr: Wir sind für jeden da, der unsere Hilfe braucht. Einen Termin kann man jederzeit telefonisch vereinbaren. Bei vielen ist die Hemmschwelle, zur Beratung zu gehen, sehr groß, weil häusliche Gewalt vor allem in ländlichen Regionen noch immer ein Tabuthema ist. Es ist aber wichtig, dass man den Schritt wagt. Früher gab es fast keine Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen. Auch die Polizei konnte nichts tun. Viele Frauen waren dazu gezwungen, die Gewalttaten „auszuhalten“. Seit 1997 gibt es die Wegweisung beziehungsweise das Betretungsverbot. Wenn eine Frau im Falle eines Übergriffes, sei es verbal oder körperlich, die Polizei anruft, so wird das Betretungsverbot in Kraft gesetzt.
Das heißt, der Gewalttätige muss die gemeinsame Wohnstätte für 14 Tage verlassen und den Schlüssel aushändigen. Diese zwei Wochen können vom Bezirksgericht verlängert werden. Das Betretungsverbot kann außerdem den Arbeitsplatz, die Schule oder den Kindergarten mit einbeziehen. Die Polizei ist dazu verpflichtet, den Vorfall anzuzeigen und das zuständige Gewaltschutzzentrum zu informieren. Wir nehmen dann telefonisch Kontakt mit dem Opfer auf und schicken außerdem einen Brief mit Informationsmaterial. Der Person steht es dann frei, unsere Hilfe anzunehmen. 2011 gab es im Bezirk 25 Betretungsverbote.
BezirksRundschau: Wie sieht eine Beratungsstunde im Gewaltschutzzentrum aus?
Edlmayr: In erster Linie ist es sehr wichtig, eine Vertrauensbasis zu schaffen. Unsere Mitarbeiter unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Die Beratung ist außerdem kostenlos. Bei uns wird psychosoziale und juristische Beratung angeboten. Wir versuchen außerdem die Sicherheit der Person zu gewährleisten. Viele Frauen geben sich selbst die Schuld an der Situation. In der Beratung ist es ein wichtiger Punkt, Betroffene von diesem Denken abzubringen.
BezirksRundschau: Wann sollte man sich an Sie wenden?
Edlmayr: Ab der ersten Grenz-überschreitung. Denn die Bereitschaft, Gewalt anzuwenden, steigert sich. Es gibt kein „zu früh“ oder „zu spät“, um ins
Gewaltschutzzentrum zu kommen.
BezirksRundschau: Wie können sich Ihre Klienten selbst schützen?
Edlmayr: Wenn man weiß, dass die Gefahr eines Übergriffs besteht, sollte eine Reisetasche mit den nötigsten Dingen sowie den wichtigsten Dokumenten bei Freunden oder Verwandten hinterlegt werden. Es können Nachbarn informiert werden, damit diese im gegebenen Fall die Polizei einschalten und man sollte sich die Notrufnummern griffbereit im Handy einspeichern.
