Wifi-Tunnel: Säumig bei Überprüfung

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INNSBRUCK. Alle sechs Jahre gibt das Gesetz für Tunnel und Brücken eine große Brückenprüfung vor. Dies gilt auch für den Wifi-Tunnel. Wer dafür aber zuständig ist, darüber scheiden sich die Geister. Wann die letzte Prüfung stattfand, scheint niemand zu wissen.

Der Wifi-Tunnel ist im Besitz des Landes Tirol, die Stadt Innsbruck war für regelmäßige Sichtprüfungen und kleine Reparaturen zuständig. Darin sind sich die Verantwortlichen einig. Bei der Frage, wer die große Brückenprüfung alle sechs Jahre zu machen hat, ist man allerdings nicht einer Meinung. „Die große Prüfung ist Sache des Landes, weil der Tunnel ja auch dem Land gehört“, stellt Walter Zimmeter vom Tiefbauamt der Stadt Innsbruck klar. Anders sieht das Siegmund Fraccaro, der Leiter vom Sachgebiet Brücken- und Tunnelbau beim Land: „Die regelmäßige Wartung und Maßnahmen für die Instandhaltung hat die Stadt gemacht, deshalb ist auch die Stadt für die große Prüfung zuständig. Wir sind für den Betrieb des Tunnels nicht zuständig“, so Fraccaro vom Land Tirol.

Kein Termin für letzte Prüfung
Keine der beiden Stellen konnte mitteilen, wann die letzte große Prüfung des Wifi-Tunnels stattgefunden hat. Es konnte auch nicht festgestellt werden, ob es überhaupt eine solche gegeben hat. Das würde auch erklären, warum die Sanierung gerade jetzt in Angriff genommen wird, wo schon genug andere Baustellen den Verkehr behindern. Passiert nämlich etwas im Tunnel, haftet die öffentliche Hand für die Sicherheit. Wurde der Tunnel die vergangenen Jahre nicht alle sechs Jahre genauer überprüft, erklärt sich auch die „Gefahr im Verzug“, die diese Bauarbeiten rechtfertigen sollen.

Generalsanierung absehbar
Erbaut wurde der Tunnel 1980, alle 30 Jahre ist eine Generalsanierung notwendig. Das ist allgemein in dieser Branche bekannt. Es war also absehbar, dass der Wifi-Tunnel bald saniert werden muss. Jetzt wurde lt. Fraccaro ein Vertrag ausgearbeitet, dass das Bauwerk vom Land Tirol letztmalig in Stand gesetzt wird, bevor der Tunnel an die Stadt übergeht. „Denn solche Bauwerke dürfen laut Gesetz nur generalsaniert an Gemeinden übergegeben werden“, erklärt Walter Zimmeter. Damit dürfte jetzt auch die Zuständigkeitsfrage gelöst sein. Die Frage bleibt aber, was in den vergangenen 30 Jahren verabsäumt wurde.

Steixner will Bau beschleunigen
Fakt ist, dass der Beginn der Bauarbeiten jetzt nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. LHStv. Anton Steixner will die Bauarbeiten aber beschleunigen: „Wir werden alles Mögliche tun, dass die Arbeiten beschleunigt werden. Die Bauzeit wurde aber auf drei Monate ausgeschrieben“, erklärt Steixner. Man kann also nur noch auf Kulanz der Baufirmen hoffen.

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