„IVB schränkt persönliche Rechte der Fahrgäste ein“

Julia Seidl hält das Vorgehen der IVB für inakzeptabel und prangert dies in einem öffentlichen Brief an. Vorallem das Fotografieren von Kindern ohne Zustimmung der Eltern ist rechtlich bedenklich.
  • Julia Seidl hält das Vorgehen der IVB für inakzeptabel und prangert dies in einem öffentlichen Brief an. Vorallem das Fotografieren von Kindern ohne Zustimmung der Eltern ist rechtlich bedenklich.
  • hochgeladen von Stephan Gstraunthaler

(gstr). Wer in einem Verkehrsmittel der IVB ohne Ticket angetroffen wird, hat ein Problem – umso mehr, wenn er oder sie sich nicht ausweisen kann. Denn neuerdings sind die Kontrolleure der Innsbrucker Verkehrsbetriebe auch mit Kameras bewaffnet. Wer sich nicht ausweisen kann, hat die Wahl zwischen Foto oder Polizei – das gilt auch für Kinder.

„Ich weiß gar nicht worüber ich mich am meisten aufregen soll“, poltert Julia Seidl von den Jungen Liberalen (JuLis) in einem offenen Brief an IVB-Chef Martin Baltes. Darin wirft sie dem IVB-Chef vor, die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste mit Füßen zu treten. Grund für Seidls Aufregung ist eine neue Regelung, die es IVB-Kontrolleuren seit kurzem erlaubt, Schwarzfahrer, die sich nicht ausweisen können, zu fotografieren. „Das ist eine absolute Frechheit. Man stelle sich nur einmal folgenden Fall vor: Ein Kind hat seine Schüler-Fahrkarte zuhause vergessen und ein Kontrollor bemerkt dies. Da das Kind weder einen Pass noch einen Führerschein oder ähnliches besitzt, stellt es der Kontrolleur vor die Wahl: ‚Entweder ich mache ein Foto von dir oder ich hole die Polizei.‘ Was wird das Kind da wohl sagen?“, ärgert sich Seidl.

„Juristisch sehr fragwürdig“
Die junge Hochschulpolitikerin sieht darin eindeutig einen Angriff auf die Persönlichkeitsrechte. „Nicht genug, dass irgendwelche Leute, die dem Kind vollkommen fremd sind, auf einmal anfangen, Fotos von ihm zu machen – wohlbemerkt ohne Einverständnis der Eltern. Es geht noch weiter. Niemand weiß, was die IVB mit diesen Fotos macht. Wer garantiert, dass diese Bilder nicht missbräuchlich verwendet werden?“, fragt sich Seidl.

„Aber auch bei Erwachsenen ist die Sache kaum besser. Einmal angenommen ein Fahrgast mit einer gültigen Jahreskarte vergisst seine Geldtasche am Küchentisch. Darin befinden sich dummerweise alle Ausweise sowie die IVB-Jahreskarte. Wie kommt diese Person dazu, obwohl sie Kunde der IVB ist, auf ihre persönlichen Rechte zu verzichten oder von der Polizei abgeholt zu werden, obwohl sie den Kontrolleuren bereitwillig ihren Namen nennen würde?“, erläutert Seidl das Problem.

„Zu viele nennen falsche Namen“
IVB-Chef Martin Baltes betont, dass diese Maßnahmen aufgrund negativer Erfahrungen der letzten Zeit notwendig wurden. „Leider geben Fahrgäste immer wieder falsche Namen und Adressen an, wenn sie ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen werden und sich nicht ausweisen können. Unangenehm wird die Sache dann, wenn dabei die Daten tatsächlich existierender Personen verwendet werden. Die Bilder helfen, den falsch beschuldigten Menschen zu schützen. Die Fotos werden immer nach drei Monaten oder aber, wenn der oder die Betroffene das wünscht, sofort nach Klärung der Personalien gelöscht. Die Fotos werden weder veröffentlicht noch mit anderen Datenbanken abgeglichen. Unsere Vorgangsweise ist mit den zuständigen Behörden abgestimmt und genehmigt. Wenn jemand sich nicht fotografieren lassen möchte und keinen Ausweis dabei hat, ist das auch o.k. – in diesem Fall bitten wir die Exekutive um Unterstützung, die in der Regel eine Überprüfung der Personalien vornimmt. Auch dieser Vorgang ist für die Betroffenen natürlich nicht sehr angenehm“, argumentiert Baltes.

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