Und wer kontrolliert das nun?

Koi | Foto: Brandauer

Seit 1. Juli 2010 ist es fix, das Tabakgesetz in Österreich. Wirte sind verpflichtet, ab einem 50 m2 großen Lokal, getrennt kennzeichnete Raucher- und Nicht-Raucherzonen Tabakgesetz anzubieten. Das Bezirksblatt Tennengau, hat sich bei den Lokalen in Hallein umgeschaut.

HALLEIN (sara). Der Stadtkrug sowie der Gasthof Hager verfügen schon länger über getrennte Raucher- und Nicht-Raucherbereiche. „Am Anfang, so vor zwei oder drei Jahren, wo ich die Trennung zwischen Raucher und Nichtraucherbereich vorgenommen habe, da haben‘s mich einmal kontrolliert“, meint Roman Weißenbacher, Chef des Gasthofes Hager, „und da war alles in Ordnung, seitdem kam kein Kontrolleur mehr vorbei. Meine Gäste sind vorwiegend Raucher und wenn nicht, sitzen sie mit rauchenden Freunden auch meistens im Raucherteil des Lokales.“

Im Stadtkrug ist die Situation ähnlich, es gibt ebenfalls schon länger zwei strikt, ungefähr gleich große, getrennte Bereiche. Nicht geraucht werden darf im Pur: „Jetzt im Sommer geht‘s noch, weil draußen ja geraucht werden darf, aber für den Winter kann ich mir das noch nicht ganz vorstellen, wie das funktionieren soll“, ist die Meinung eines Kellners.

Raucherlokale in Hallein
Das Café Barock hingegen ist ein Raucherlokal: „Unsere Kundschaft besteht zu 40 % aus Rauchern, wären wir ein Nicht-Raucher-Lokal könnten wir zumachen“, gibt die Geschäftsführerin Maria Kathaus bekannt. Das Lokal ist kleiner als 50 m2 und folglich kann sich die Geschäftsleitung aussuchen, ob sie das Rauchen zulässt oder nicht.

Unter Denkmalschutz steht das Haus, in dem sich das Lokal Koi befindet: „Auf Grund des Denkmalschutzes dürfen wir gar keine Umbaumaßnahmen vornehmen und können daher unser Lokal nicht in zwei Bereiche teilen“, stellt Geschäftsführerin Helga Graf fest. Trotzdem gehen sie auf die Nichtraucher ein: „Wir haben um die Mittagszeit von 12.00 bis 14.00 Uhr Rauchverbot im Haus und auch beim Frühstück sehen wir es nicht gerne, wenn sich jeamnd eine Zigarette anzündet. Will aber jemand unbedingt rauchen beim Essen, ist es im Barbereich möglich“, sagte Graf.

Kein Gefühl der Zuständigkeit
Die Bezirkshauptmannschaft Hallein fühlt sich übrigens nicht zuständig das Tabakgesetz im Tennengau zu kontrollieren. Bezirkshauptmann Klaus Aigner stellt dazu fest: „Wir von der BH sind nicht für die Kontrolle des Tabakgesetzes zuständig. So wie es sich der Gesundheitsminister Alois Stöger vorstellt ist es nicht im Gesetz verankert. Aber wir gehen natürlich jeder Anzeige, von einer Privatperson, die bei uns eingereicht wird, nach - das ist schon unsere Aufgabe.“

Das heißt: Fühlt sich ein Gast in einem Lokal von einem Raucher im Nicht-Raucherbereich belästigt und zeigt diesen deswegen an, leitet die BH Hallein Strafmaßnahmen ein. Weiters spricht Aigner davon, dass sich das Land um eine Lösung bemühe. Möglicherweise könnte die Kontrolle des Tabakgesetzes bald Aufgabe der Lebensmittelpolizei sein.

Manfred Witzge, rauchender Wirtshauskunde, sieht das neue Gesetz, als „wischi-waschi“ an: „Der Gesetzgeber hat das Raucherproblem mit dem seit 1. Juli geltenden Gesetz nicht gut geregelt. Ich bin zwar Raucher, aber trotzdem für ein totales Nicht-Raucher Gesetz, ich glaube das wäre besser. Mir macht es sowieso nichts aus, raus zu gehen um zu rauchen.“

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