Überparteiliches Volksbegehren für den Austritt aus der EU unterstützen

Mit dem mehrheitlichen Ja zum Beitritt Österreichs in die Europäische Union am 12. Juni 1994 haben die Österreicherinnen und Österreicher keinen Freibrief für jede Entwicklung der EU gegeben! Niemand wusste über die tatsächliche Änderung der Bundesverfassung Bescheid. Der Beitritt in die EU und die Folgeverträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon sind verfassungs- und neutralitätswidrig.

Warum das EU-Austritts-Volksbegehren unterstützen?

Wir haben erkannt, dass wir in eine EU-Diktatur schlittern; wir haben erkannt, dass wir unseren Politikern nicht mehr trauen können, auch wenn ihre Worte noch so schön klingen; wir haben erkannt, dass die heutige Art des Wirtschaftens nicht mehr den Menschen zu einem besseren und einfacheren Leben verhilft, statt dessen wird sie für viele eine Bedrohung; wir sehen, dass das Konzept der immerwährenden Neutralität, das in der Geschichte entwickelt wurde, um zu einer Friedenspolitik zu gelangen und den Frieden zu erhalten, auf brutale und infame Weise genommen wird, weil Machtpolitik betrieben wird; wir haben erkannt, dass man damit die Menschen zu Untertanen degradiert und sie ausbeutet; wir haben erkannt, dass wir uns von der Demokratie immer weiter entfernen, statt mehr direkte Demokratie zu ermöglichen.

Wir anerkennen nicht, dass man uns das Recht auf politische Freiheit nimmt, wir bekennen uns zur Demokratie, und mit Ihrer Hilfe, liebe Leser und liebe Leserinnen, müssen wir zumindest den Versuche wagen, sie anzuwenden und eines ihrer Elemente unterstützen, nämlich ein Volksbegehren, welches zum Ziel hat, sich von dem Moloch dieser unseligen Europäischen Union zu befreien, an der die USA großes Interesse hat.

Wir wissen, dass eine andere Politik möglich ist und wollen nicht warten, bis wieder Opfer zu beklagen sind, und unsere Kinder nicht mehr wissen, wie man ein würdiges Miteinander lebt, in einem Staat, der sie schützt und in dem das Recht vom Volk ausgeht. Die Auswirkungen der untragbaren Entwicklung der EU zeigen sich in den extremen Staatschulden Österreichs und dem Absinken des sozialen Standards. Für die „Griechenlandhilfe“ und den „Rettungsschirm“ muss letztendlich der Steuerzahler haften. Und diese Politik soll dauerhaft eingeführt werden! Milliarden für die Absicherung der Spekulanten und kein Geld für eine notwendige Politik zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung des Sozialstaats.

Jeder kann dagegen etwas tun: Wir laden Sie herzlich dazu ein, das Volksbegehren für den Austritt Österreich aus der EU zu unterstützen! Wir wollen uns später nicht sagen lassen müssen, warum habt ihr nichts getan, habt ihr nichts gewusst….?

Die Hauptgründe, warum wir aus der EU austreten müssen, sind die undemokratische Vertragsentwicklung, die neoliberale Wirtschaftsverfassung , die NATO/EU-Kampftruppen und die bundesstaatliche Entwicklung der Europäischen Union.Ohne ausreichende Legitimation der Österreicherinnen und Österreicher!

Wir haben nichts gegen eine europäische Zusammenarbeit. Um den Frieden zu sichern ist eine Zusammenarbeit der Nationen in Europa und weltweit anzustreben. Diese Zusammenarbeit ist ein Garant für den Frieden auf der Welt und unbedingt notwendig. Schon Immanuel Kant spricht in seiner Schrift "Zum ewigen Frieden" von einem F r i e d e n s b u n d der alle Kriege auf immer zu endigen sucht: "Das Völkerrecht soll auf einen Föderalism freier Staaten gegründet sein". (Reclam S 16 ff).

Professor Schachtschneider spricht von einem "europäischen Europa, von einer „ Republik der Republiken“.

Die Europäische Union entwickelte sich zu einer Despotie, aus der sich eine Diktatur entwickeln kann. Einige Ermächtigungen in den Verträgen haben jetzt schon diktatorische Züge.

Die Politiker sollen Beauftragte des Volkes sein und keine Vertreter. Sie sollen den Volkswillen unter Einhaltung der Verfassung und der Menschenrechte in geeignete Gesetze fassen. Die Bürger sollen selbstbestimmt und verantwortungsbewusst denken und handeln. Jeder Bürger, jeder Mensch ist gleich und frei und gibt sich seine Gesetze selbst.

In der globalisieren Welt ist ist nicht der Mensch frei, sondern das Kapital und der Markt. Der wirtschaftliche Hebel der EU ist die Deregulierung alles Handelshemmnisse. Ein wirtschaftlicher Krieg alle gegen alle. Der Sozialstaat leidet darunter. Ein Wachsen des allgemeinen Wohlstands ist nicht in Sicht, dafür aber wächst der Reichtum der Reichen. Die Gewinnmaximierung steht im globalem Wettbewerb im Vordergrund unter Ausklammerung der Faktoren Soziales und Gerechtigkeit. Die Wirtschaft der EU ist ein Teil der globalen Wirtschaft, deren Grundlage der Freihandel ist und allen beteiligten Volkswirtschaften Vorteile verspricht.

Dazu der Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz: "Die moderne Volkswirtschaftslehre mit ihrem Glauben an freie Märkte und an die Globalisierung hatte Wohlstand für alle versprochen. Die hochgerühmte New Economy – die erstaunlichen Innovationen, die die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts kennzeichneten, darunter auch Deregulierung und Finanzierungstechnik – sollte ein besseres Risikomanagement ermöglichen und dadurch den konjunkturellen Schwankungen ein Ende setzen. Und wenn die Verbindung von New Economy und moderner Ökonomik das konjunkturelle Auf und Ab auch nicht abgeschafft habe, so habe sie es doch zumindest abgeschwächt. So erzählte man es uns jedenfalls. Die Grosse Rezession – eindeutig der schlimmste Abschwung seit der Grossen Depression vor 75 Jahren – hat diese Illusionen zerstört". mehr

Österreich nach dem 2. Weltkrieg:

Der Österreichische Staatsvertragbetreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, gegeben zu Wien am 15. Mai 1955 wurde am 15. Mai 1955 in Wien im Schloss Belvedere von Vertretern der alliierten Besatzungsmächte sowie der österreichischen Regierung unterzeichnet. Gegenstand des Vertrages war die Wiederherstellung der souveränen und demokratischen Republik Österreich. Die österreichische immerwährende Neutralität nach Muster der Schweiz war die Voraussetzung für den Staatsvertrag.

Zur Situation heute:

Die EU macht Politik zum Vorteil für die Starken zu Lasten der meisten Menschen.
Der Beitritt Österreichs in die Europäische Union und die Folgeverträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon sind verfassungswidrig und nichtig. Die Europäische Union entwickelte sich zu einem Bundesstaat in ihren Funktionen und ist heute unser eigentlicher Gesetzgeber. Der frühere deutsche Bundespräsident Roman Herzog sieht die parlamentarische Demokratie ernsthaft in Gefahr und schlägt Alarm: „Immer mehr Entscheidungen deutscher Politiker werden in Brüssel vorbestimmt. Der Wähler, laut Grundgesetz der höchste Souverän, wird entmündigt und die Volksvertreter werden entmachtet“. Das deutsche Justizministerium errechnete, dass 84 % aller Gesetze im Zeitraum von 1998- 2004 von Brüssel kamen.[1] Über 130.000 Richtlinien und Verordnungen regeln unser Leben. Über Streitigkeiten dieser EU-Gesetze entscheidet der wirkungsmächtige Europäische Gerichtshof, welcher das Gegenteil eines rechtsstaatlichen Gerichtes ist, weil es ihm an der notwendigen demokratischen Legitimation fehlt.[2]
Die EU hat die Volksvertreter entmachtet und das Volk entmündigt. Die Verantwortung für die Entwicklung der EU-Verträge haben die Völker der Mitgliedstaaten beziehungsweise deren Vertreter. Die übertragenen Hoheiten an die Europäische Union sind aber nicht mehr begrenzt, sondern sehr weit und von den Parlamentariern nicht mehr überschaubar und verantwortbar. Die EU hat keine originäre Hoheit, diese wurde nur zur Ausübung übertragen, die Mitgliedsländer haben noch die Staatseigenschaft.

[1] http://bertjensen.info/herzog-84-prozent-aller-gesetze-von-der-eu-vorgeschrieben/
[2] Schachtschneider, Karl Albrecht, Verfassungsbeschwerde Österreich, S. 287.

So werden immer mehr soziale Leistungen gekürzt, eingeschränkt oder abgeschafft. Immer mehr Menschen müssen prekäre Arbeitsverhältnisse, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit hinnehmen.

Die Gemeinschaftswährung Euro wird mit allen Mitteln gefördert. Verfassungswidrig und eu-vertragswidrig werden Kredite in Milliardenhöhe werden für den Verlust von Spekulanten den Bürgern bereitgestellt, für welche die Steuerzahler aufkommen werden müssen. (Pressekonferenz, Klageschrift). Die Kaufkraft des Euro wird immer weniger, die Inflation wird spürbarer, weitere Sparpakete, sowie direkte EU-Steuern werden sehr bald kommen, die Staatsverschuldung in Deutschland und Österreich steigt und steigt.

Die politische Freiheit der Bürger ist durch den Vertrag von Lissabon weiter eingeschränkt worden. Österreich ist ein Gliedstaat des fuktionalen Bundesstaates EU ohne ausreichende Legitimation.

Zur Geschichte der EU:
Die EU war nie als eine nur wirtschaftliche Vereinigung souveräner Staaten geplant. Im Gegenteil: Man wollte von Anfang an die Vereinigten Staaten von Europa und setzte den "Unrechtsstaat" mit mehr als 50-jähriger Verspätung durch.

Wolgang Hingst: "Die EU ist eine Kreation der USA. Grundidee ist die Schwächung der europäischen Staaten durch Souveränitätsverlust, der Aufbau eines Vorfeldes gegen Osten. Das hat sich schon in den ersten Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gezeigt. Die Vereinigten Staaten übten massiven Druck aus, um die europäische Integration durchzusetzen. Staatschefs wurden über den Tisch gezogen, die Öffentlichkeit manipuliert.

Die USA sollten schließlich als einziges souveränes Land übrigbleiben, das die Welt beherrscht. Das ist weitgehend gelungen, wie wir heute sehen. Aber der Prozess ist nicht unumkehrbar. Auch wenn es lange dauert. Wir sollten uns die verloren gegangene Souveränität durch zähe und friedfertige Arbeit wieder zurückholen"!

Verfassungsbeschwerden (vom Verfassungsgerichtshof Österreich nicht entschieden):


Wir Bürger sind leider nicht in der glücklichen Lage uns mit Hilfe eines Initiativrechtes von Knebelungsver­trägen zu befreien! Die Aufgabe den Bürger vor der Politik zu schütz­ten, hat in unserer repräsentativen Demokratie der Verfassungsge­richtshof. Er ist quasi der Hüter des Gesetzes!

Erste Verfassungsklage:
Univ. Prof. Dr. Erwin Bader (UNI-Wien) hat nach dem EU-Beitritt 1995 beim Verfassungsgerichtshof wegen Ver­letzung der Baugesetze der Österrei­chischen Bundesverfassung Beschwerde eingereicht. Ebenso reichte er beim europäischen Ge­richtshof für Menschenrechte eine Klagschrift ein, die die Desinforma­tion der öffentlichen Hand vor der Volksabstimmung zum Inhalt hatte, der die Österreicher vor dem Beitritt ausgesetzt waren. Beide Klagen wurden nicht angenommen.

Zweite Verfassungsklage:
Die Rechtsanwälte Zauner und Mühlböck hatten am 13. Juni 2008 im Auftrage einer Einzelperson eine Verfas­sungsbeschwerde gegen den Vertrag von Lissabon eingebracht, die eben­falls zurückgewiesen wurde. Im Fokus dieser Klage stand die nicht durchgeführte obligatorische Volks­abstimmung nach der erneuten Ge­samtänderung der Bundesverfassung durch den EU-Vertrag von Lissabon.


Dritte Verfassungsklage:

Im Auftrag einer Interessens­gruppe wurde sie von Professor Schacht­schneider verfasst, von Rechtsanwalt DDr. Franz Watschinger am 23. Ok­tober 2008 eingebracht. Sie richtete sich gegen den Beitritt Österreichs in die EU und den Folgeverträgen und wurde ebenfalls vom österrei­chischen Verfassungsgerichtshof nicht angenommen, der Recht­schutz also verwehrt. Obwohl Pro­fessor Schachtschneider gründlich darlegt, dass mit der EU-Vertrags­entwicklung in die Rechtssphäre der Antragssteller unmittelbar eingegrif­fen werde und sie in ihren verfas­sungsgesetzlich gewährleisteten Rechten der politischen Freiheit und Gleichheit aus Art. 1 B-VG, auf Ver­tretung durch den Nationalrat aus Art. 26 Abs. 1 und Art. 24 B-VG und auf Abstimmung des gesamten Bun­desvolkes bei Gesamtänderung der Bundesverfassung aus Art. 44 Abs. 3 selbst, unmittelbar und aktuell ver­letzt sind, wies der VfGH die Klage mit der höchst fadenscheinigen Be­gründung zurück, die Kläger seien nicht unmittelbar betroffen.
Klageschrift



http://www.wien-konkret.at/politik/europa/verfassung/eu-klage/

Vierte Verfassungsklage:
Nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lis­sabon wurde von Rechtsanwalt Dr. Eike Lindinger im Namen von 37 Abgeordneten des österreichischen Parlaments eine neuerliche Verfas­sungsbeschwerde eingereicht. Wie­der wurde die Klage vom Verfassungsgerichtshof Österreich (VfGH) nicht angenommen.Klageschrift

Es lohnt sich Beschlüsse des Verfas­sungsgerichts zu lesen. Als Bürger kann man nicht verstehen, warum die Anträge vom VfGH nicht ange­nommen wurden und der Recht­schutz verwehrt wurde.

http://eu-austritt.blogspot.com/p/warum-aus-der-eu-austreten.html

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