Stiefkind sexuell missbraucht
Hoch im Norden des Bezirks ereignete sich ein Missbrauchsfall, bei dem sich der 31-jährige Angeklagte an seiner damals achteinhalb-jährigen Stieftochter verging.
BEZIRK/KORNEUBURG (mr). Staatsanwältin Gudrun Bischof legte dem Angeklagten das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen und die Vergehen der sittlichen Gefährdung sowie des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zur Last. Er soll mehrfach intime Bereiche seiner Stieftochter gestreichelt und geküsst sowie sich vor ihr selbst befriedigt haben.
Reuig, geständig, verlegen nach Worten ringend und immer wieder den Tränen nahe schilderte der Angeklagte den Mitgliedern des Schöffengerichtes (Vorsitz: Helmut Neumar) die Vorfälle, die sich bereits im Jahre 2009 zugetragen hatten.
Zwei Stiefkinder im Haushalt
In die im Jahr 2004 geschlossene Ehe brachte seine Gattin eine Tochter und einen Sohn mit. Weil sie im Gastgewerbe arbeitete, war er häufig mit den Kindern alleine. Als das Mädchen die dritte Klasse Volksschule besuchte, kam es bei solchen Gelegenheiten zu sexuellen Übergriffen.
Nachdem sich die Schülerin ihrer Mutter anvertraut hatte, zog diese radikale Konsequenzen: Der sofortigen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft folgte wenige Monate später die Ehescheidung.
Urteil am Karfreitag
Nach relativ langer Beratung mit den Schöffen verkündete der Vorsitzende das Urteil: zwei Jahre Freiheitsstrafe. Davon sind vorläufig nur acht Monate zu verbüßen, während der Vollzug der restlichen 16 Monate für eine Probezeit von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.
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