Mit Fixiermesser in die Schule
LASSEE (mr). Wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung angeklagt standen zwei Cousins vor dem Korneuburger Jugendrichter Franz Furtner. Alle Beteiligten sind Schüler der Hauptschule Lassee.
Ein 14-Jähriger hatte mit einem 13-jährigen Mitschüler einen „Wickel“: Die beiden beschlossen, ihren Konflikt am nächsten Tag nach dem Unterricht auszutragen. Der Cousin des 14-Jährigen hatte zur Sicherheit ein Fixiermesser einstecken – man kann ja nie wissen ...
„Ich stech dich ab“
Nach der Schule begannen die beiden aufeinander mit Fäusten einzuschlagen, dann drohte der 14-Jährige dem Jüngeren zu unterliegen, er hatte ihn im Schwitzkasten zu Boden geworfen und lag über ihm. Der Unterlegene forderte den Cousin in seiner Muttersprache auf, ihm das Messer zuzuwerfen, was dieser auch tat. Er erwischte es zunächst nicht. Nachdem der 13-Jährige von ihm abgelassen hatte, hob der Ältere das Messer vom Boden auf und richtete es aufgeklappt gegen diesen mit der Ankündigung „Ich stech’ dich ab“. Der bekam es mit der Angst zu tun und gab Fersengeld.
Im Wesentlichen waren die zwei geständig, mit dem Verletzten hatten sie sich inzwischen geeinigt, ein „Trostpflaster“ hatte er schon vor der Verhandlung erhalten. Da beide bisher mit dem Gesetz noch nicht in Konflikt gekommen waren, wurden sie nicht verurteilt. Das Gericht ordnete einen außergerichtlichen Tatausgleich an: Die drei sollen mit Unterstützung eines psychologisch geschulten Unparteiischen den Vorfall aufarbeiten.
..der "Heimische" lernt sich zu beherrschen! Die zugereisten nehmen es als "schwäche"! Sie treten in Rudeln auf - kein Vergleich zu früher; Alle die sich "Parteilich" betätigen nennen es "Bereicherung"!!