Gehsteig-Debatte geht doch weiter - Enteignung ist wieder Thema!
Grinzens: Enteignungsbescheid wurde jetzt doch zugestellt – Eigentümer ärgern sich über Maßnahme
Wer geglaubt hatte, dass die Causa „Gehsteig in Grinzens“ ein Fall für die Akten geworden sei, sieht sich jetzt getäuscht. Nachdem den beiden Anrainern jetzt doch der Enteignungsbescheid zugestellt wurde, gibt es wieder jede Menge Ärger, Erklärungen und Emotionen!
Betroffen von der Maßnahme, über die bereits umfangreich berichtet wurde, sind Bernhard Fischler und sein Nachbar, Dr. Manfred Deiser, der mit seinem Ärger über die neueste Entwicklung nicht hinterm Berg halten will – und dabei auch aus dem BEZIRKSBLATT zitiert. Im jüngsten „Jahresrückblick“ wurde über die Causa zusammenfassend berichtet. Ebenso über das Bekenntnis von Bgm. Anton Bucher, seitens der Gemeinde keine Enteignungen durchboxen zu wollen, obwohl der mehrheitlich gefasste Gemeinderatsbeschluss (sieben VP-Stimmen gegen jene sechs der damals noch im Gemeinderat vertretenen ULG-Mandatare) nach wie vor aufrecht ist.
Versprechen nicht gehalten
„Die jüngste Entwicklung zeigt, dass Bgm. Anton Bucher wenn schon nicht gelogen, dann zumindest sein Versprechen nicht gehalten hat. Auch wird klar, dass sein Handeln – für das er eine Bestrafung in Kauf genommen hatte, um die Enteignung am Unsinnigen Donnerstag des vergangenen Jahres zu verhindern – reine Wahltaktik war, weil sogar seine eigenen Parteimitglieder ein solches Vorgehen kritisiert hätten!“
Sein Standpunkt hätte sich nicht geändert, so Deiser weiter. „Wir haben selbst drei mittlerweile erwachsene Kinder, die diese Straße rauf und runter mussten. Daher wollten wir immer die erforderlichen Grundflächen zur Verfügung stellen – allerdings auf der Ostseite!“ Dass der Bürgermeister mit seinen Listenmitgliedern den Gehsteig dann doch auf der westlichen Seite durchdrückte, wertet Deiser als „machtpolitische Demonstration!“
Machtdemonstration
„Es ging ihm niemals um die Sache selbst“, kritisiert Manfred Deiser weiter, „wir waren einmal sogar beim Bürgermeister in der Gemeindestube und haben mehrere Vorschläge unterbreitet, die von ihm allesamt abgeschmettert wurden. Ich war immer der Auffassung, dass Allgemeininteressen in begründeten Fällen über persönlichen Interessen stehen sollten. Aber hier ging es nicht um Interessen, sondern um politische Macht! Und bis zur nächsten Wahl ist eh alles wieder vergessen!“
Handlungsbedarf
Der kritisierte Bürgermeister hält sich in bezug auf die erhobenen Vorwürfe zurück, bekräftigt aber seinen Standpunkt: „Der Gemeinderatsbeschluss wurde mehrheitlich gefasst und an das Amt der Tiroler Landesregierung weitergeleitet, wo man in dieser Sache tätig wurde. Das Enteignungsverfahren wurde also nicht von der Gemeinde eingeleitet, sondern von der Landesstraßenverwaltung, in deren Zuständigkeit dieser Bereich fällt. Ich stehe nach wie vor dazu, dass es keine Enteignung geben sollte!“
Die Angaben des Bürgermeisters werden von Georg Viertler, Abt. Verkehrsrecht im Amt der Tiroler Landesregierung, bestätigt. „Wie schon in einer vorhergehenden Ausgabe des Bezirksblatter ausführlich berichtet umfasst das geplante Straßenbauprojekt im Wesentlichen die Errichtung eines Gehweges auf bzw. an der L12 Götzner Straße. Dabei handelt es sich um eine Landesstraße und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenverwaltung. Aufgrund der vorliegenden rechtskräftigen Straßenbaubewilligung für dieses Vorhaben wurde daher auch der Antrag auf Einleitung des Enteignungsverfahrens durch die Landestraßenverwaltung bei der Behörde eingebracht und von dieser nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Grinzens mit Bescheid über diesen Antrag entschieden!“
Realisierung auf Abruf
Ob und wann der Gehsteig, um den jetzt bereits einige Jahre lang im Gemeinderat gestritten wird, errichtet wird, stehe trotzdem noch nicht fest, so Bürgermeister Anton Bucher. „Das Projekt wird dann angegangen, wenn es finanzierbar ist. Dass die Voraussetzungen für die Realisierung gegeben sind, ist allerdings ein wichtiges Detail!“

Von sich aus tätig wird das Land innerhalb einer Gemeinde auch bei Landesstraßenprojekten nicht. Es ist immer die Gemeinde, die ein Verfahren initiiert. Nur weil die Gemeinde einen Beschluss des Gemeinderates weiterleitet genügt nicht. Der Bürgermeister ist wortbrüchig geworden und auch feige, weil er nicht zu seinen Handlungen steht und die Verantwortung auf das Land abschiebt. Offenbar steht der Bürgermeister so sehr zu seinem Beschluß, dass er nun Kindesweglegung an das Land betreiben muß!
Das Enteignungsverfahren wird sofort beendet, wenn der Bürgermeister mitteilt, dass die Gemeinde keine Enteignung wünscht .
Soviel zur Aussage: " "Ich stehe nach wie vor dazu, dass es keine Enteignung geben sollte" Anon Bucher BB (19.1.2011)