Mildes Urteil: Trafikräuber muss zum Alkoholentzug

Richterin Barbara Zauner sprach das Urteil aus. Dieses ist bereits rechtskräftig. (Foto: Probst)

WAIDHOFEN. (IP) „Geld her!“, verlangte Mitte November 2010 ein 31-jähriger Alkoholiker von der Angestellten einer Trafik in Waidhofen. Von dem Räuber, der mit einer Kapuzenjacke vermummt war, konnte die Frau damals nur die Augen sehen. Seine rechte Hand habe er in der Jackentasche gehabt, einen Finger dabei so ausgestreckt, als ob er eine Waffe habe, schilderte die 37-Jährige.

Zur Tür hinaus gedrängt
Obwohl sie sich bedroht gefühlt habe, wollte sie dem Räuber kein Geld geben. Sie versuchte, ihn zur Vernunft zu bringen, doch der Mann beharrte weiter auf seiner Forderung. Als ein Kunde die Trafik betrat, bat ihn das Opfer um Hilfe. Der 40-Jährige packte den vermummten Mann, drängte ihn zur Türe hinaus und verständigte die Polizei. Der verhinderte Räuber war zum Zeitpunkt des Überfalls stark alkoholisiert, laut Gutachter aber durchaus zurechnungsfähig. Dennoch sah der St. Pöltener Schöffensenat unter der vorsitzenden Richterin Barbara Zauner keinen Sinn in einer Inhaftierung. Die zweijährige Haftstrafe wurde daher bedingt ausgesprochen, ergänzt durch die Weisung, an einer Alkoholentwöhnungstherapie teilzunehmen.

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